Schulordnung

  1. Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule erfolgt entweder telefonisch oder online beim Sekretariat der Musikschule, bei den jeweiligen Instrumentallehrern der Musikschule an der Schule, oder telefonisch bzw. persönlich beim Direktor der Musikschule, innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres. Eine nachträgliche Anmeldung ist jederzeit während des ganzen Semesters nach Maßgabe freier Plätze möglich.
  2. Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt jeweils für ein Schuljahr, wobei zu Wintersemesterende mit Stichtag letzter regulärer Schultag des Wintersemesters auch eine schriftliche Abmeldung beim jeweiligen Instrumentallehrer, telefonisch, per E-Mail oder postalisch an das Musikschulsekretariat für das Sommersemester erfolgen kann. Bei Minderjährigen ist dies durch den Erziehungsberechtigen zu vollziehen. Ein Versäumnis dieser Frist bedeutet eine automatische Verlängerung für das kommende Sommersemester. Für die Aufnahme für jedes weitere Unterrichtsjahr hat sich der/die SchülerIn (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) jedes Jahr neu anzumelden.
  3. Ein Austritt während des Schuljahres (nach Besuch der zweiten Unterrichtsstunde im künstlerischen Hauptfach) ist nur am Ende eines Semsters zulässig. Hiezu ist eine schriftliche Erklärung postalisch oder per E-Mail notwendig, die rechtzeitig spätestens mit dem letzten regulären Schultag des Semesters beim Sekretariat, dem Direktor oder dem jeweiligen Instrumentallehrer der Musikschule eingegangen sein muss. Bei Minderjährigen Schülern ist die Austrittserklärung vom Erziehungsberechtigten zu unterfertigen. Einem Ansuchen um Austritt während des Semesters ist bei nachgewiesenem Wechsel der besuchten Schule oder bei einer ärztlich bestätigten Krankheit, die länger als ein Monat dauert, stattzugeben.
  4. Die erste Unterrichtseinheit stellt zugleich eine unverbindliche Schnupperstunde dar. Mit der zweiten Unterrichtseinheit nimmt der/die SchülerIn, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, zur Kenntnis, dass die Anmeldung für mindestens ein Semester verbindlich und hiermit der Kurs auch kostenpflichtig ist.
  5. Der/die SchülerIn, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, nimmt bei seiner Anmeldung für die Musikschule zur Kenntnis, dass der Kurs kostenpflichtig ist. Die aktuellen Kursbeiträge sind der Homepage bzw. dem Folder zu entnehmen.
  6. Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers die Gewähr für die Erteilung eines geregelten und zeitgemäßen Unterrichtes nach einem festen Lehrplan in den vorgesehenen Unterrichtszeiten und Unterrichtsfächern.
  7. Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt- und Ergänzungsfächer werden in Zusammenarbeit zwischen Direktion des Gymnasiums, Direktion der Musikschule und der jeweiligen Lehrer festgesetzt.
  8. Die festgelegten Unterrichtsstunden und die zwischen Schüler und Lehrer individuell vereinbarten Zeiten des Hauptfachunterrichtes (nach Genehmigung durch den Schulerhalter) sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Unterrichtsstunden, welche von den Schülern verabsäumt werden zu besuchen, müssen seitens des Lehrers und der Schule nicht nachgeholt werden.
  9. Die erste Ferienwoche des jeweiligen Semesters stellt eine Nachholwoche, für eventuell vom Lehrer abgesagte Kurseinheiten dar.
  10. Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden die Musikschule oder den Lehrer rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen.
  11. Unterrichtsstunden, welche von den SchülerInnen verabsäumt werden zu besuchen, müssen seitens des Lehrers und der Schule nicht nachgeholt werden.
  12. Der Schüler hat durch sein Verhalten und seine Mitarbeit im Unterricht sowie in den Veranstaltungen der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu engagieren und verhalten.
  13. Ungebührliches Benehmen, insbesondere das Herumlaufen auf Stiegen und Gängen, Lärmen im Schulgebäude, sowie Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind strengstens verboten.
  14. Falls vorhanden, können von der Schule Instrumente, Notenmaterialien und diverse Unterrichtsbehelfe an die Schüler verliehen werden. Diese sind im gleichen Zustand zu retournieren, wie sie übernommen wurden.
  15. Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten und unterrichtsspezifischen Materialien geht zu Lasten des betreffenden Schülers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
  16. Im Falle der Verletzung der Schulordnung durch den Schüler können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • die mündliche Rüge durch den Lehrer
  • die mündliche Ermahnung durch den Musikschuldirektor mit gleichzeitiger Verständigung des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern
  • die Androhung des Ausschlusses von der Musikschule
  • der Ausschluss von der Musikschule