Organisationsstatut

Regelung über die Organisation der Schule

Aufgaben

Das Musikinstitut Polyhymnia für elementare, mittlere und höhere Instrumental-Musikerziehung, des Schulerhalters Mag. Friedrich Trinbacher, in weiterer Folge kurz "Musikschule" genannt, hat allgemein die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen den individuellen Zugang zu einem Instrument so einfach wie möglich zu gestalten, die Liebe zur Musik zu fördern, Freude am Instrument zu wecken und für den zukünftigen Lebensweg zu erhalten, eine gut fundierte musikalische Basis bis zum höchsten Niveau zu bilden, und dabei nie den Aspekt des Beruf Schüler zu sein außer Acht zu lassen. Im Besonderen hat sie je nach den Erfordernissen der einzelnen Ausbildungsbereiche geregelte Bildungsgänge nach einem festen Lehrplan zu bieten. Dies geschieht durch:

  1. Festigung der charakterlichen Anlagen der Schüler in sittlicher, moralisch-pädagogischer Hinsicht und dem Streben nach der Entwicklung der musikalisch-kreativen Anlagen des Menschen im Allgemeinen. Das Bewusstsein von Werten, Traditionen und Brauchtum unserer christlichen abendländischen Kultur den Schülern zu vermitteln und sie zur Weitergabe dieser anzuregen.
  2. Vermittlung von instrumentalen und vokalen Musizierpraktiken, allgemein-musikalischen, musiktheoretischen, kunst-und kulturwissenschaftlichen Kenntnissen.
  3. Aktivierung und Pflege des Musizierens und Singens in der Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung von Pkt 1.
  4. Eine künstlerische Basisausbildung, Förderung und gezielte Vorbereitung besonders begabter Schüler auf weiterführende Ausbildungseinrichtungen wie z.B.
    • Konservatorien und Universitäten für Musik und Darstellende Kunst, insbesondere der einschlägigen künstlerischen und pädagogischen Studienrichtungen.
    • Befähigung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik und der synergetischen Verknüpfung der Musik mit anderen Kunstsparten.
    • Vorbereitung zur musikalischen Eignung für den Beginn des Studiums der Musikwissenschaften an Universitäten.
  5. Vermittlung von musikalischen Vorkenntnissen, um eine musikverwandte Berufsausbildung ergreifen zu können wie z.B.
  6. Lehrberufe wie Instrumentenbauer oder Musikalienhändler
  7. Ausbildung zum Volks- und Hauptschullehrer an einer Pädagogischen Hochschule.

Standort, Aufbau

Die Musikschule umfasst die unten angeführten Ausbildungsstufen, die im Regelfall aufbauend durchlaufen werden, sofern nicht auf Grund entsprechender Vorkenntnisse ein Eintritt unmittelbar in eine höhere Ausbildungsstufe erfolgt oder eine Umstufung bei überdurchschnittlichen Leistungen gerechtfertigt ist.

Die Musikschule befindet sich am Standort des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums 1030 Wien, Kundmanngasse 20-22 (Hauptanstalt). Zeigstellen an anderen öffentlichen oder privaten Gymnasien, Real- oder Wirtschaftskundlichen Gymnasien sind vorgesehen. Die Musikschule lässt ausschließlich Schüler des betreffenden Gymnasiums zu.

Da die Basisintention Polyhymnias ist, jedem Schüler einen möglichst leichten Zugang zu einer gediegenen musikalischen Ausbildung zu eröffnen, und in höchstem Maße auf die Bedürfnisse der Schüler in ihrem Beruf "Schüler-Sein" Rücksicht nimmt, ist es dem Schüler auch möglich, im Rahmen des außerordentlichen Studiums in den Genuss des reinen Instrumentalunterrichts zu kommen (ohne Ergänzungsfächer, Übertrittsprüfungen, Zeugnissen und Vorspielabenden).

Das Musikinstitut Polyhymnia differenziert in 2 unterschiedliche Arten der Ausbildung:

  1. Die ordentliche Ausbildung umfasst drei Abschnitte

    • Die Grundstufe,
    • die Unterstufe und
    • die Oberstufe
    Der Musikschulunterricht umfasst ein oder mehrere Hauptfächer, die in Form von regelmäßigem, wöchentlichem Unterricht erteilt werden, sowie Ergänzungsfächer zur praktischen Vertiefung und Anwendung des im Hauptfach Erlernten und zur Vermittlung theoretischer Kenntnisse. Der Musikschulunterricht wird durch öffentliche Auftritte ergänzt; weiters können Workshops, Gastvorträge und Schulaufführungen durchgeführt werden.

    Der Eintritt in die Grundstufe erfordert keine Aufnahmsprüfung bzw. setzt keinerlei musikalische Vorkenntnisse voraus.

    Die Grundstufe der ordentlichen Ausbildung umfasst zwei Jahre, während Unter- und Oberstufe grundsätzlich mit jeweils drei Jahren zu bemessen sind. Die Lehrpläne von Unter- und Oberstufe setzen die dem Schüler in der Grundstufe bereits vermittelten Lehrinhalte voraus und bauen darauf auf. Nach Ablauf der für die jeweilige Stufe veranschlagten Ausbildungsdauer ist der Schüler verpflichtet, zur ihm vorgeschriebenen Übertrittsprüfung anzutreten. Im Falle des Nichtbestehens bzw. bei Geltendmachung berücksichtigungswürdiger Gründe der jeweiligen Übertrittsprüfung, welche eine Ablegung dieser verhindern, kann dem Schüler ein viertes Ausbildungsjahr in der sich von ihm befindenden Stufe zugestanden werden. In solch einer Situation wird dem Wunsch nach dem Besuch eines zusätzlichen zweiten Hauptfachs nur bei zu erwartender überdurchschnittlicher Leistungsbereitschaft empfohlen und stattgegeben.

    Nach Erreichen der maximalen Ausbildungsdauer von drei Jahren in der Grundstufe und vier Jahren in der Unter- und Oberstufe ohne erfolgreiches Ablegen der Übertrittsprüfung ist eine Fortsetzung der Ausbildung als ordentlicher Schüler nicht möglich.

    Bei Vorlage geeigneter Zeugnisse oder durch ein erfolgreiches informatives Vorspielen beim Hauptfachlehrer können fortgeschrittene Schüler auch unmittelbar in höhere Stufen eintreten, wobei fehlende Ergänzungsfächer gestundet und nachgereicht werden können.

    Der ordentliche Schüler ist verpflichtet, das von ihm gewählte Hauptfach (Hauptfächer) und die damit verbundenen Ergänzungsfächer regelmässig zu besuchen.

    Die ordentliche Ausbildung an der Musikschule wird nach Beendigung der höchsten Stufe und allen damit verbundenen Ergänzungsfächern nach positivem Ablegen der Finalprüfung im Hauptfach abgeschlossen.
  2. Die außerordentliche Ausbildung

    erfolgt nur im Hauptfach (Hauptfächern). Der Schüler ist hierbei nicht verpflichtet, sich Ergänzungsfächern, Auftritten und Prüfungen zu unterziehen oder an sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen. Er erhält keine Zeugnisse, sondern nur Schulbesuchsbestätigungen. Der eventuell gewünschte Besuch etwaiger Ergänzungsfächer erfolgt nach Maßgabe freier Plätze. Bei Feststellung unzureichender allgemein-musikalischer und theoretischer Kenntnisse, welche den Fortschritt im zentralen künstlerischen Fach erschweren oder sogar unmöglich machen, kann der Schüler zum Besuch zusätzlicher Ergänzungsfächer vom Hauptfachlehrer angehalten werden. Außerordentliche Schüler können durch positives Absolvieren eines informativen Vorspiels und einer Überprüfung vorhandener musiktheoretischer Kenntnisse in den ordentlichen Studiengang eingereiht werden.

Aufnahmebedingungen

In das Musikinstitut Polyhymnia werden Schüler unter den folgenden Voraussetzungen aufgenommen:

  1. Für eine erfolgreiche Aufnahme in das Hauptfach und die Fächer der Grundstufe sind weder eine Aufnahmeprüfung noch besondere musikalische Vorkenntnisse oder Begabungen Voraussetzung.
  2. Fortgeschrittene Schüler können aufgrund geeigneter Zeugnisse bzw. eines kurzen, informativen Vorspiels beim Hauptfachlehrer gleich in eine höhere Stufe aufgenommen werden.

    Die Musikschule ist ausschließlich für schuleigene Schüler des entsprechenden Gymnasiums vorgesehen, an dessen Standort die Musikschule sich befindet. Nur nach Absprache und gesonderter Bewilligung durch den Direktor des Gymnasiums und den Schulerhalter der Musikschule Polyhymnia und nach Maßgabe vorhandener freier Plätze ist ein Besuch der Musikschule auch von schulfremden Personen (die in einem engen Konnex mit dem Gymnasium stehen müssen) wie z.B. Eltern, Lehrer oder Geschwister statthaft

    Die Aufnahme in die Musikschule kann verweigert oder ausgesetzt werden bei:

    • Platzmangel
    • körperlichen Eigenschaften, die das Erlernen des gewünschten Instrumentes erschweren oder unmöglich machen
    • schulfremden Personen ohne Bewilligung oben genannter Personen.

      Die Aufnahme bzw. Abweisung erfolgt durch den Schulerhalter.

Lehrer, Leiter, Lehrbefähigung

  • Das Musikinstitut Polyhymnia steht unter der pädagogischen und administrativen Leitung des Leiters der Musikschule.
  • Leiter und Lehrer haben die Lehrbefähigung für das entsprechende Hauptfach durch eine abgeschlossene musikalisch-künstlerisch-pädagogische Ausbildung an einer Universität für Musik und Darstellende Kunst oder an einem Konservatorium oder durch eine sonstige geeignete Befähigung nachzuweisen. Für Letztergenanntes kommen insbesondere langjährige überdurchschnittliche künstlerische Leistungen in Verbindung mit ausreichenden pädagogischen Fähigkeiten in Betracht.
  • Für verpflichtende Ergänzungsfächer in der ordentlichen Ausbildung gelten jene Prüfungen und Prüfungsinhalte als Nachweis der Lehrbefähigung, welche die Lehrinhalte des betreffenden Ergänzungsfaches als Prüfungsgegenstand im Rahmen des absolvierten Studiums umfassten.
  • Die Lehrer unterstehen in ihrer Lehrtätigkeit den Weisungen des Schulleiters. Neben ihrer Unterrichtserteilung obliegen den Lehrern die Beobachtung der öffentlichen Vorspielstunden und Veranstaltungen der Schule sowie der regelmäßige Erfahrungsaustausch zur gegenseitigen Unterstützung und Weiterbildung zur Förderung des fachlichen Niveaus der Musikschule.

Ausstattung

Die Schule hat über die ihrem Zweck und ihrer Organisation entsprechende sowie zur Durchführung des Lehrplanes erforderliche Anzahl von geeigneten Unterrichtsräumen nach Maßgabe der jeweiligen Schülerzahl zu verfügen. Weiters hat sie über eine entsprechende Anzahl von Verwaltungsräumen, einen Probe - bzw. Vortragssaal sowie entsprechende sanitäre Einrichtungen zu verfügen. Die Schule hat über die entsprechenden Instrumente, Lehrmittel und sonstige Schuleinrichtungen zu verfügen, die zum Erfüllen des Lehrplanes unter Berücksichtigung der Schülerzahl notwendig ist.

Schulzeit

Für die Schulzeit finden die für Allgemeinbildende Höhere Schulen im Bundesland Wien geltenden schulzeitrechtlichen Regelungen sinngemäß Anwendung. Die Dauer einer Unterrichtseinheit ist vom Schüler frei wählbar und beträgt zwischen 25, 30 Minuten (halber Platz), 45, 50 und 60 Minuten (ganzer Platz) pro Woche.

Die Unterrichtseinheiten finden wöchentlich statt. Fallweise Verschiebungen können durch den Schulleiter in vertretbarem Ausmaß bewilligt werden. Der Lehrer ist verpflichtet die Schüler rechtzeitig über etwaigen Unterrichtsausfall in Kenntniss zu setzen und ist verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.

Klassenschülerzahlen, Unterrichtsformen

Unterricht wird in folgenden Formen erteilt:

  • Einzelunterricht in vom Schüler frei wählbaren Zeiteinheiten zu 25, 30 (halber Platz), 45, 50 und 60 Minuten (ganzer Platz) pro Woche.
  • Kleingruppenunterricht mit 2 Schülern zu 50 oder 60 Minuten bzw. 3 Schülern zu 60 Minuten pro Woche.
  • Klassen-bzw Ensembleunterricht ab mindestens 10 Schülern zu 50 Minuten pro Woche.
  • Der Schulerhalter bietet Ergänzungsfächer zur praktischen Vertiefung und Anwendung des im Hauptfach Erlernten und zur Vermittlung theoretischer Kenntnisse an.

Regelung über den schulunterrichtsrechtlichen Bereich:

Leistungsbeurteilung, Aufsteigen und Wiederholen von Schulstufen

Für die Leistungsbeurteilung im ordentlichen Ausbildungsgang des Musikinstitutes Polyhymnia gilt folgendes:

Auf die Schülerbeurteilung sind die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974, BGBI. Nr. 371/1974 idgF, über die Leistungsbeurteilung an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen sinngemäß anzuwenden.

  1. Die Leistungsbeurteilung erfolgt am Ende des Schuljahres. Sie dient der Beurteilung über den Ausbildungsfortgang, über die Berechtigung zum Aufsteigen in eine nächsthöhere Ausbildungsstufe (nach erfolgreich abgelegter Übertrittsprüfung) und über den Abschluss der Ausbildung an der Musikschule (nach erfolgreich abgelegter Finalprüfung in der Oberstufe). Zu diesem Zweck werden Zeugnisse ausgestellt.
  2. Zeugnisse enthalten mindestens folgende Angaben:
    Bezeichnung der Musikschule, Name und Geburtsdatum des Schülers, besuchte Fächer mit der jeweiligen Ausbildungsstufe, Beurteilung der besuchten Fächer, Ablegung der Übertrittsprüfung (falls erfolgt), Unterschrift des Hauptfachlehrers, Unterschrift des Schulerhalters oder des Schulleiters, Schulsiegel.
  3. Bei Erstellung der Zeugnisse, Übertrittsprüfungen und Finalprüfungen kommt folgende Notenskala zur Beurteilung des Schülers zur Anwendung.
    • sehr gut
    • gut
    • befriedigend
    • genügend
    • nicht genügend
  4. Über den Erfolg einer Prüfung ist in einer Abstimmung der Kommissionsmitglieder zu entscheiden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulerhalters bzw. des Schulleiters den Ausschlag.
  5. Die Musikschule Polyhymnia differenziert zwischen vier verschiedenen Arten von Prüfungen:
    • Aufnahmeprüfung: entfällt aus in Punkt I.2. angeführten Gründen.
    • Einstufungsprüfungen: Diese wird im Rahmen eines Informativen Vorspiels durch den Hauptfachlehrer abgehalten. Es werden die Kenntnisse der von anderen Institutionen an die Musikschule kommenden Schüler überprüft. Die Einstufung obliegt dem Hauptfachlehrer. Hierbei soll jedoch auch nicht auf etwaige vorhandene Kenntnisse im allgemein musiktheoretischen Bereich vergessen werden. Oberste Priorität ist allerdings dem Hauptfach zuzuschreiben und evtl. nachzuholende Ergänzungsfächer können nach Bewilligung gestundet werden.
    • Übertrittsprüfung: Diese ist Voraussetzung für den Eintritt in die nächst höhere Ausbildungsstufe. Im Rahmen der Übertrittsprüfung wird vom Kandidaten der lehrplanmäßige Lehrstoff des Hauptfaches der besuchten Stufe geprüft. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist eine positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Ergänzungsfächer. Bei Nichtbestehen obengenannter Prüfung kann der Schüler frühestens nach 2 Monaten zur Wiederholung antreten. Bei nochmaliger negativer Absolvierung ist der Schüler vom ordentlichen Studium auszuschließen. Selbiges gilt bei Nichtantritt zur Übertrittsprüfung nach Erreichen der maximalen Studienzeit von drei, bei gesonderter Bewilligung vier Jahren pro Stufe.
    • Finalprüfung: Voraussetzung zur Zulassung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Ergänzungsfächer. Prüfungsstoff ist der lehrplanmäßige Lehrstoff des künstlerischen Hauptfaches. Der Kandidat hat im Einvernehmen mit dem Hauptfachlehrer ein künstlerisches Repertoire zu erarbeiten, bestehend aus zwei Etüden und mindestens drei Werken verschiedener Stilepochen, wobei die Gesamtspieldauer bestehend aus Werken der höchsten Stufe mindestens 20 Minuten betragen muss. Darunter darf sich auch ein kammermusikalisches Werk befinden.
  6. Die Prüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen:

    bei Übertrittsprüfungen und Finalprüfungen aus dem Schulleiter bzw. seinem Stellvertreter, dem jeweiligen Hauptfachlehrer des Hauptfaches und einem fachbezogenem Beisitzer. Bei Einstufungsprüfungen prüft nur der jeweilige Lehrer.

    Außerhalb dieser Prüfungen wird der Schüler jährlich im Hauptfach und etwaigen absolvierten Ergänzungsfachprüfungen beurteilt. Hierbei werden Leistungen aus Vorspielstunden, Konzerten, des fortlaufenden Übeprozesses, der Mitarbeit im Ergänzungsfach und etwaigen dort verlangten Hausübungen und anderen Veranstaltungen der Musikschule herangezogen.
  7. Scheint der weitere Verbleib eines Schülers aufgrund mangelnder Leistungsbereitschaft und Motivationslosigkeit über einen längeren Beobachtungszeitraum hinweg als nicht zielführend, so ist ein Wechsel in das außerordentliche Studium oder die Beendigung seiner musikalischen Ausbildung an der Musikschule im allgemeinen anzuraten und mit sofortiger Wirkung durchzuführen.
  8. Im Rahmen des außerordentlichen Studiums finden keine Prüfungen statt.

Schulordnung

  1. Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers die Gewähr für die Erteilung eines geregelten und zeitgemäßen Unterrichtes nach einem festen Lehrplan in den vorgesehenen Unterrichtszeiten und Unterrichtsfächern.
  2. Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt- und Ergänzungsfächer werden in Zusammenarbeit zwischen Direktion des Gymnasiums, Direktion der Musikschule und der jeweiligen Lehrer festgesetzt.
  3. Die festgelegten Unterrichtsstunden und die zwischen Schüler und Lehrer individuell vereinbarten Zeiten des Hauptfachunterrichtes (nach Genehmigung durch den Schulerhalter) sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Unterrichtsstunden, welche von den Schülern verabsäumt werden zu besuchen, müssen seitens des Lehrers und der Schule nicht nachgeholt werden. In diesem Fall ist es im Gutdünken des Lehrers, ob besagt entfallene Einheiten nachgeholt werden oder nicht.
  4. Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden die Musikschule oder den Lehrer rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen.
  5. Der Schüler hat durch sein Verhalten und seine Mitarbeit im Unterricht sowie in den Veranstaltungen der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu engagieren und verhalten.
  6. Ungebührliches Benehmen, insbesondere das Herumlaufen auf Stiegen und Gängen, Lärmen im Schulgebäude, sowie Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind strengstens verboten.
  7. Falls vorhanden, können von der Schule Instrumente, Notenmaterialien und diverse Unterrichtsbehelfe an die Schüler verliehen werden. Diese sind im gleichen Zustand zu retournieren, wie sie übernommen wurden.
  8. Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten und unterrichtsspezifischen Materialien geht zu Lasten des betreffenden Schülers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
  9. Im Falle der Verletzung der Schulordnung durch den Schüler können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    • die mündliche Rüge durch den Lehrer
    • die mündliche Ermahnung durch den Musikschuldirektor mit gleichzeitiger Verständigung des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern
    • die Androhung des Ausschlusses von der Musikschule
    • der Ausschluss von der Musikschule

Pflichten und Rechte des Leiters und der Lehrer, Lehrerkonferenz

  1. Rechtliche Stellung

    Die Musikschule ist eine Lehranstalt für elementare, mittlere und höhere Instrumentalmusikerziehung. Sie hat ihren Sitz am Ort des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Wien 3 (&auot;Landstraßer Gymnasium"), Kundmanngasse 20-22, 1030 Wien (Hauptanstalt).

    Zweigstellen können am Standort von Gymnasien in Wien eingerichtet werden. Diese sind dem Stadtschulrat für Wien vor Beginn der Aufnahme der Unterrichtserteilung bekanntzugeben

  2. Pflichten und Rechte des Leiters

    Der Schulleiter ist direkter Vorgesetzter aller an der Musikschule unterrichtenden Lehrer. Hinsichtlich des Unterrichtsbetriebes an der Musikschule und etwaiger Zweigstellen obliegen ihm folgende Aufgaben:
    • Leitung und Überwachung der pädagogischen und administrativen Aufgaben.
    • Beratung der Lehrer in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit; regelmäßige Überprüfung des Unterrichtsstandes und der Leistungen der Schüler.
    • Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften sowie Führung der Amtsschriften.
    • Meldung der wahrgenommenen Mängel an Unterrichtsgegenständen und Einrichtungsgegenständen der Unterrichtsräumlichkeiten.
    • Erstellung eines Stundenplanes sowie eines Raumbenützungsplanes zu Beginn jeden Schuljahres.
    • Einberufung der Lehrerkonferenzen und Durchführung von Prüfungen.
    • Erstellung eines Vorschlags für die Aufnahme von Lehrern.
    • Anordnung vorübergehender Änderungen des Stundenplanes aus didaktischen, organisatorischen und anderen wichtigen Gründen. Die Schüler sind davon rechtzeitig in Kenntnisse zu setzen.
    • Verantwortung für regelmäßiges öffentliches Auftreten der Musikschule (z.B. Konzerte, Workshops sonstige Veranstaltungen).
    • Verantwortung für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Möglichkeiten (Informationsblätter, Aushänge, Plakate, Sponsorenkontakte...).
    • Verantwortung für eventuelle Zusammenarbeit mit anderen Musikschulen, Schulen, Vereinen und Institutionen sowie Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten.
    • Erstellung eines Musikschulleitbildes, das insbesondere ein straffes, ökonomisches, künstlerisch-und pädagogisch modernes, umfassendes Unterrichtsprogramm enthält.
    • Mitwirkung am kulturellen Leben.

  3. Pflichten, Rechte und Aufgaben der Lehrer

    Der Lehrer hat unter Befolgung des Bildungsauftrags (Punkt A Absatz 1-4) für einen zeitgemäßen, am künstlerisch-pädagogisch letzten Stand sich immer haltenden, den Schüler in seiner Gesamtpersönlichkeit erfassenden Musikschulunterricht zu sorgen. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
    • Vermittlung des Lehrstoffes nach dem aktuellen Stand der Musikpädagogik mit Rücksicht auf die Entwicklung des Schülers, anschauliche und gegenwartsbezogene Gestaltung des Unterrichtes, Abzielen auf eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsfächer, Motivation und Führung der Schüler zur Selbstständigkeit, Mitarbeit und besten Leistungen.
    • Sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts, Wahrnehmung der unterrichtlichen, erzieherischen und administrativen Aufgaben sowie der Aufsichtspflicht.
    • Lückenloses Führen des vom Musikinstitut Polyhymnia herausgegebenen und zu Beginn eines jeweiligen Schuljahres an die Unterrichtenden ausgeteilten Schülerkataloges (Lehrerhandbuch), welcher die Aufzeichnungen des Lehrers über die im Unterricht durchgenommenen Lehrinhalte, die Fortschritte des Schülers, sowie über die regelmäßige Teilnahme des Schülers am Unterricht beinhaltet.
    • Kontaktpflege zu den Erziehungsberechtigten, insbesondere bei Bedarf Führen von Einzelgesprächen.
    • Pünktliche Einhaltung der festgelegten Unterrichtseinheiten; Hinwirken auf einen pünktlichen und regelmäßigen Besuch der Musikschule durch die Schüler.
    • Erteilung des Unterrichts nach einem zu Beginn des Schuljahres erstellten und vom Leiter genehmigten Stundenplan, wobei jede Änderung des Stundenplans der erneuten Genehmigung durch den Leiter bedarf.
    • Teilnahme an allen Konferenzen und dienstlichen Besprechungen der Musikschule.
    • Empfohlene, regelmäßige Teilnahme an allen einschlägigen Lehrerfortbildungsseminaren.
    • Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens.
    • Bei Bedarf Teilnahme an bzw. Vorbereitung von Beiträgen für schuleigene Veranstaltungen, Konzerte usw. mit seinen Schülern.
    • Schaffen der Möglichkeit mindestens eines öffentlichen Auftrittes pro Semester für jeden Schüler (Vorspiel, Klassenabend, Konzert usw.).
    • Regelmäßige Vorbereitung besonders begabter Schüler auf ihren Fähigkeiten entsprechende Wettbewerbe im Einvernehmen mit diesen Schülern.
    • Schaffen der Möglichkeit zum Ensemblespiel für seine Schüler (z.B. Zusammenarbeit mit anderen Instrumentalgesangsklasssen entweder der Musikschule oder des Gymnasiums).
    • Mitwirkung am kulturellen Leben.
    • Von Unterrichtsbeginn bis unmittelbar nach Ende des Unterrichts und bei allen Veranstaltungen der Musikschule hat der Lehrer die Schüler zu beaufsichtigen, soweit dies nach Alter und geistiger Reife der Schüler erforderlich ist. Dabei hat er besonders auf körperliche Sicherheit und Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren.
  4. Lehrerkonferenz

    • Die Lehrerkonferenz besteht aus der Gesamtheit aller der an der Musikschule und gegebenenfalls deren Zweigstellen haupt- und nebenberuflich tätigen Lehrpersonen. Den Vorsitz in der Lehrerkonferenz führt der Musikschuldirektor.
    • Die Lehrerkonferenz ist mindestens einmal pro Schuljahr vom Musikschuldirektor einzuberufen; sie muss einberufen werden, wenn wenigstens ein Drittel der Lehrer es verlangt.
    • Die Lehrerkonferenz berät über alle die Schule betreffenden Angelegenheiten, insbesondere auf dem Gebiet der Pädagogik. Sie ist vor dem Ausschluss eines Schülers zu hören.
    • Über die Sitzung der Lehrerkonferenz ist ein Protokoll zu führen, das von allen Lehrpersonen zu unterfertigen ist.

Lehrplan (incl. Stundentafel)

Stundentafel

Der an dieser Musikschule angewandte Lehrplan ist der "Gesamtösterreichische Rahmenlehrplan der Konferenz der Österreichischen Musikschulwerke" (KOMU) in seiner derzeit geltenden Fassung.

Die Musikschule bietet folgende Hauptfächer an:

  • Holzblasinstrumente (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon)
  • Blechblasinstrumente (Trompete)
  • Tasteninstrumente (Klavier, Orgel)
  • Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass)
  • Zupfinstrumente (Gitarre),
  • Elektronische Instrumente ( E-Gitarre, E-Bass, Keyboard)
  • Gesang, Stimmbildung

Die Musikschule bietet folgende Ergänzungsfächer an:

  • Elementare Musikkunde
  • Musikkunde I+II (Musiktheorie,Harmonielehre,Gehörbildung, Grundlagen der Komposition)
  • Instrumentenkunde
  • Musikgeschichte
  • Musiktheoretischer Speziallehrgang für Kandidaten

Die Hauptfächer werden im Einzelunterricht bzw. wahlweise im Kleingruppenunterricht geführt. Zu den Hauptfächern sind Ergänzungsfächer im Gruppenunterricht zu besuchen. Die in der ordentlichen Ausbildung zu besuchenden Hauptfächer und die dazugehörigen Ergänzungsfächer sowie deren Stundenausmaß sind der beiliegenden, einen Bestandteil dieses Organisationsstatuts bildenden Stundentafel zu entnehmen. Grundsätzlich ist der Unterricht so zu erteilen, dass den besonderen Umständen des individuellen Musik- und Kunstunterrichtes und den pädagogischen, musiksoziologischen, musik- und polyästhetischen und kulturwissenschaftlichen Anforderungen der Gegenwart kontinuierlich Rechnung getragen werden kann.

ad 1. Stundentafel:

Allgemeine Erklärungen

  1. Für das künstlerische Hauptfach gilt:

    Das künstlerische Hauptfach durchläuft alle Lernjahre der einzelnen Ausbildungsstufen in einer vom Schüler frei wählbaren Unterrichtseinheit. Um das gewünschte Ausbildungsziel und die damit verbundene künstlerische Reife hinsichtlich Technik und Ausdruck zu erlangen, wird ab Mitte bis Ende der Unterstufe eine Unterrichtseinheit von mindestens 45 Minuten empfohlen.
  2. Für die musiktheoretischen und allgemein-musikalisch bildenden Ergänzungsfächer gilt:

    Das Unterrichtsfach "Elementare Musikkunde" muss innerhalb der Grundstufe besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Die Unterrichtsfächer Musikkunde I und Instrumentenkunde müssen innerhalb der Unterstufe, die Unterrichtsfächer Musikkunde II und Musikgeschichte innerhalb der Oberstufe erfolgreich besucht und abgeschlossen. Das Unterrichtsfach "Musiktheoretischer Speziallehrgang für Kandidaten", ist an eine Mindestschülerzahl gebunden und soll nur jenen vorbehalten sein, die die Aufnahmeprüfung an eine Musikuniversität oder Konservatorium anstreben. Dies ist kein regulär jedes Jahr stattfindendes Unterrichtsfach.
  3. Stundentafel

    ABg ST HF EMK MK I Ik MK II Mg (MSfK)
    ZKF G 1 1 - - - - -
    ZKF M 1 - 1 1 - - -
    ZKF O 1 - - - 1 1 (1)

Abkürzungen:

Abg = Ausbildungsgang
St= Stufe
Zkf = Zentrales künstlerisches Hauptfach
Emk = Elementare Musikkunde
Mk = Musikkunde
Ik = Instrumentenkunde
Mg = Musikgeschichte
MSfK = Musiktheoretischer Speziallehrgang für Kandidaten für die Aufnahmsprüfung einer Musikhochschule oder eines Konservatoriums
G = Grundstufe
U = Unterstufe
O = Oberstufe

alt

Das zentrale künstlerische Hauptfach ist in jeder Stufe jedes Semester zu belegen. Die Ergänzungsfächer können innerhalb der jeweiligen Stufe zu einem vom Schüler beliebigen Zeitpunkt gewählten Semester besucht werden, müssen aber positiv absolviert werden, um zur Übertrittsprüfung antreten zu dürfen.

Lehrpläne

Das Musikinstitut Polyhymnia stützt sich in seiner Arbeit auf den "Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan der Konferenz der Österreichischen Musikschulwerke" in seiner aktuellen, geltenden Fassung.

Allgemeines Bildungsziel

Die im Organisationsstatut unter Punkt I.1. erwähnten "Aufgaben" sind dabei extra hervorzuheben. Weiters soll bei der künstlerisch-pädagogischen Heranziehung und Ausbildung Kinder und Jugendlicher an dieser Musikschule besonders erwähnt werden, dass es nicht primär um die Heranbildung technisch perfekter Solisten und Förderung von Wunderkindern geht, sondern um über das technische Beherrschen eines Instrumentes hinaus die Realisierung in unserer konsumorientierten Überflussgesellschaft vielleicht in Vergessenheit geratener Werte, moralischer Vorstellungen, Persönlichkeits- und Charakterbildender Möglichkeiten und Zugänge, die mit der Beschäftigung von Musik und dem Erlernen eines Instrumentes einhergehen, Kindern und Jugendlichen auf ihrem Lebensweg mitzugeben. Das Erkennen und Wecken der Freude am Musizieren, der musikalischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen und an künstlerischen Betätigungen mit essentiellen Nebenwirkungen wie Steigerung des Konzentrationsvermögens und des musikalischen Vorstellungsvermögens sollen weitere zentrale Bausteine dieser Musikschule sein.

Ausbildungsbereich des künstlerischen Hauptfaches

  1. Grundstufe

    Das allgemeine Bildungsziel der Grundstufe ist das Kennenlernen des Hauptfachinstrumentes und die Bereitstellung der technischen und musikalischen Grundlagen des jeweiligen gewählten Instrumentes.
  2. Unterstufe

    Das allgemeine Bildungsziel der Unterstufe ist die Erweiterung der Technik und die Entwicklung zu eigenen musikalisch-gestalterischen Fähigkeiten am gewählten Hauptfachinstrument, die ansatzweise Hinführung zur Bildung einer eigenständigen musikalischen Persönlichkeit hinsichtlich der Entwicklung eigenen Geschmacks und Stils sowie das Erwecken des Interesses zu sinnvoller Freizeitgestaltung in Form des Laienmusizierens in geeigneten Formationen wie Ensembles, Bands und Chören und zum Zwecke der Hausmusik, sowie zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten.
  3. Oberstufe

    Das allgemeine Bildungsziel der Oberstufe ist die Fortsetzung der Ansätze der Unterstufe, die Vervollkommnung des Musizierens auf anspruchsvollem Niveau, die Bildung einer eigenständigen musikalischen Persönlichkeit, das kritische Auseinandersetzen mit Musik, Kunst und Kultur und darüber urteilsfähig sein können und die Ausbildung bis zu jenem Reifegrad zu gewährleisten, welcher für die erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmsprüfung an Konservatorien oder Musikuniversitäten von Nöten ist.

Ausbildungsbereich der allgemein-musikalisch und musiktheoretischen Ergänzungsfächer

  • Elementare Musikkunde
  • Musikkunde I+II
  • Instrumentenkunde
  • Musikgeschichte
  • Musiktheoretischer Speziallehrgang für Kandidaten

Das Allgemeine Bildungsziel dieser Ergänzungsfächer ist die Vermittlung der das Hauptfach begleitenden musiktheoretischen, stilkritischen, musik- und polyästhetischen Wissensgrundlagen. Dadurch soll sich der Schüler in Bezug auf sein späteres Freizeitverhalten zu einem vollwertigen Mitglied eines musikalisch wie polyästhetisch gebildeten und anspruchsvollen Kunstpublikums entwickeln können. Für Schüler, welche ein Studium an einem Konservatorium oder einer Musikuniversität anstreben, sollen die nötigen Kenntnisse zur erfolgreichen Absolvierung des musiktheoretischen Teils der Aufnahmsprüfung führen.

Allgemein didaktische Grundsätze

Ein wesentliches Kennzeichen der Arbeit einer Musikschule ist die sorgfältige Abstimmung der praktischen und theoretischen, der allgemein - musikalischen und der speziellen instrumentalen und vokalen Ausbildung.

Die Lehrpläne sollen den Lehrer zur planvollen und eigenschöpferischen Arbeit anregen. Grundsätzlich bleibt ihm dabei die Freiheit in der Methode sowie in der Auswahl und Aufteilung des Lehrstoffes überlassen, die weitgehend auf die Begabungsmerkmale des einzelnen Schülers auszurichten sind. Die Lehrer sind hinsichtlich ihrer Unterrichtsplanung eigenverantwortlich. Sie haben bei ihrer Unterrichtsplanung auf die Inhalte und Lehrpläne für Musikerziehung an Höheren Schulen einzugehen sowie deren musikalischen Sonderformen Rücksicht zu nehmen.

Maßgeblich für den gesamten Unterricht ist die Bemühung um einen kontinuierlichen Weg von der Anfangsstufe bis zur künstlerischen Gestaltung, wobei eine handwerkliche und musikalisch fundierte Leistung gefordert werden soll.

Technische und musikalische Ausbildung sind nicht voneinander zu trennen. Prima vista Spiel, Auswendigspiel, Improvisation und Zusammenspiel sind so früh wie möglich anzustreben. Die konkrete Anleitung zum systematischen Üben auf der Grundlage lernpsychologischer Erkenntnisse muss bereits im Anfangsunterricht einsetzen und die individuelle Konstitution des Schülers berücksichtigen. Auf die korrekte Körper- und Instrumentenhaltung sowie auf atemtechnische Grundlagen ist bereits in der Anfangsphase besonders zu achten. Diesbezügliche Fehler hemmen den Fortschritt und sind später dann nur unter größten Mühen zu beheben. Keinesfalls soll aber mit der Einführung neuer Spieltechniken und der Musik unserer Zeit bis zur Oberstufe gewartet werden.

Um die Musik in ihrer Komplexität ganzheitlich zu erfassen, bedarf es der Verknüpfung des Hauptfachunterrichts und der begleitenden Ergänzungsfächer. Neben der Vermittlung von instrumentalen, vokalen und allgemeinen künstlerischen Fertigkeiten wird damit die Heranreifung einer Körper, Seele, Geist umfassenden Gesamtpersönlichkeit gefördert. Vor allem soll vom Lehrer stets die Problematik beachtet werden, dass ein künstlerischer Ausbildungsgrad nur subjektiv bewertet werden kann und Absolventen von Konservatorien, Musikhochschulen und Musikschulen ständig den Beweis ihrer künstlerischen Fähigkeiten zu erbringen haben und ein rein formal erbrachter Nachweis in Form von Zeugnissen keine alleinige Berechtigung zur Mitwirkung in Orchestern, Ensembles, Chören, künstlerisch-solistischer oder unterrichtsmäßiger-pädagogischer Tätigkeiten darstellen sollte und darstellt.