Ordentliche Ausbildung

Die ordentliche Ausbildung umfasst drei Abschnitte: die Grundstufe, die Unterstufe und die Oberstufe.

Der Eintritt in die Grundstufe erfordert keine Aufnahmsprüfung bzw. setzt keinerlei musikalische Vorkenntnisse voraus. Der allgemein leichte Zugang zum Instrumental- und Gesangsunterricht ohne Beschränkungen und Einschränkungen, steht im Mittelpunkt und ist von oberster Priorität.

Die Grundstufe der ordentlichen Ausbildung umfasst zwei Jahre, während Unter- und Oberstufe mit jeweils drei Jahren zu bemessen sind. Innerhalb der veranschlagten Dauer jeder Stufe haben die SchülerInnen die Chance vollkommen frei für sich zu entscheiden, wann sie das jeweilige Ergänzungsfach im Ausmaß eines Semesters von einer Wochenstunde besuchen möchten.

Jedes Schuljahr schließt mit einem staatsgültigen Zeugnis ab.

alt

Grundstufe

  • Zentrales künstlerisches Fach (4 Semester)
  • Elementare Musikkunde (1 Semester)

Unterstufe

  • zentrales künstlerisches Fach (6 Semester)
  • Musikkunde (1 Semester), Instrumentenkunde (1 Semester)

Oberstufe

  • zentrales künstlerisches Fach (6 Semester)
  • Musikkunde II (1 Semester), Musikgeschichte (1 Semester)

KandidatInnen, die die Aufnahmsprüfung an die Musikhochschule oder das Konservatorium anstreben, können in der Oberstufe zusätzlich das Fach "Musiktheoretischer Speziallehrgang" absolvieren. (Dauer: 1 Semester)

Das "zentrale künstlerische Hauptfach" (das gewählte Instrument) ist in jeder Stufe jedes Semester zu belegen. Die Ergänzungsfächer, 5 x pro Semester zu jeweils 90 Minuten geblockt, können innerhalb der jeweils vorgesehenen Stufen- dauer zu einem von SchülerInnen frei wählbaren Zeitpunkt besucht werden. Um zur Übertrittsprüfung antreten zu dürfen, müssen sie aber positiv absolviert werden.

Den detaillierten Musikschulaufbau können Sie unter dem Punkt "Organisationsstatut" entnehmen.